Polizeiliches Führungszeugnis

Sie können ein polizeiliches Führungszeugnis (auch Strafregisterauszug oder Leumundszeugnis) bei jeder Polizeidirektion oder in jedem Gemeindeamt beantragen. Eine aufrechte Meldung in dieser Gemeinde ist nicht erforderlich.
Die Antragstellerin/der Antragsteller hat - außer bei Online-Anträgen mittels Bürgerkarte (E-Signatur) - zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine dritte Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.
Kosten:
€ 30,70 ohne Angabe des Verwendungszwecks
€ 16,40 mit Angabe des Verwendungszwecks (dient zur Vorlage bei.....)

Datei herunterladen: PDFPolizeiliches Führungszeugnis Antrag[1].pdf

Zuständig