Verlorene Gegenstände werden am Gemeindeamt entgegengenommen und aufbewahrt. Außerhalb der Dienstzeiten kann ein Fundgegenstand auch bei der Polizei abgegeben werden, der Fundgegenstand wird dann an die Gemeinde weitergeleitet.
Sollte der Fundgegenstand ein Jahr lang nicht vom rechtmäßigen Besitzer abgeholt werden, geht der Fundgegenstand bei Interesse nach schriftlicher Benachrichtigung durch die Gemeinde in das Eigentum des Finders über.
Falls Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie in der Abteilung I eine Verlustanzeige machen.
Kosten: € 2,10