Sperrmüllsammlung

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Da es bei den letzten Sperrmüllsammlungen immer wieder Probleme gab, wurde vom AWS ein neues Konzept für die mobile Sperrmüllsammlung erstellt, das von den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden positiv aufgenommen wurde.

 

Allgemeine Bestimmungen bei der neuen Sperrmüllsammlung:

                   

  • Die Liegenschaft des Antragstellers muss an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sein.
  • Anmeldung dürfen ausschließlich schriftlich erfolgen.
  • Der Abholtermin wird innerhalb von 3 Werktagen mit dem Antragsteller vereinbart. Abholtermine sind von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 15.00 Uhr.
  • Der Antragsteller bzw. ein Vertreter müssen bei der Abholung anwesend sein.
  • Die Übernahmemenge richtet sich nach der erlaubten Abgabemenge beim Abfallsammelzentrum (Sperrmüll bis 2 m³ gratis, Elektroaltgeräte und Altmetall gratis).
    Bei Überschreitung der Höchstmenge werden pro zusätzlichen 2 m³ Sperrmüll € 27,50 inkl. 10 % MWSt. verrechnet. Die Höchstmenge beträgt 6 m³.
  • Die kostenlose Sperrmüllsammlung darf im Kalenderjahr pro Liegenschaft einmal in Anspruch genommen werden.

 

Gemäß § 14 Abs. 1 NÖ Abfallwirtschaftsgesetz LGBl. 1992/8240-0 ist die Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr durch die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten gesetzlich vorgeschrieben.

 

Die schriftlichen Anmeldungen können auf der Stadtgemeinde Fischamend in der Abteilung 1, oder direkt beim Abfallwirtschaftsverband Schwechat, Hauptplatz 5, 2432 Schwadorf, Tel. 02230/2418 ausgefüllt werden. Online gibt es die Formulare auf www.abfallverband.at/schwechat

 

Bei Fragen können Sie sich am Stadtamt Fischamend mit Hrn. Andreas Iwanitza, Tel. 02232/76323 DW13 oder andreas.iwanitza@fischamend.gv.at, in Verbindung setzen.