Gemäß NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500 i.d.g.F. besteht das Jagdrecht in der ausschließlichen Befugnis, innerhalb eines bestimmten Jagdgebietes dem Wild nachzustellen, es zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen; es umfasst ferner die ausschließliche Befugnis, sich verendetes Wild, Fallwild, Abwurfstangen sowie die Eier des Federwildes anzueigenen. Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes.
Zuständige Behörde:
Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha
Fachgebiet Jagd, Fischerei und Agrarwesen
Fischamender Straße 10
2460 Bruck/Leitha
Telefon: 02162/9025/23630
Die Jagdgebiete werden durch die Bezirksverwaltungsbehörde für die nächstfolgende Jagdperiode festgestellt. Man unterscheidet zwischen Eigenjagdgebieten und Genossenschaftsjagdgebieten.
Die derzeitige Jagdperiode begann am 1.1.2011 und dauert 9 Jahre, daher bis 31.12.2019.
Die Jagdgebietsfeststellung erfolgte im Jahr 2010.
Eigenjagdgebiet der Stadtgemeinde Fischamend:
Das Eigenjagdgebiet der Stadtgemeinde Fischamend umfasst eine zusammenhängende Grundbesitzfläche von ca. 260 ha in den Katastralgemeinden Fischamend-Markt, Fischamend-Dorf, Maria Ellend, Mannsdorf und Orth an der Donau und wurde von den Bezirkshauptmannschaften Wien-Umgebung, Bruck/Leitha und Gänserndorf für die Jagdperiode 2011 bis 2019 festgestellt.
Gemäß Gemeinderatsbeschluss ist das Eigenjagdgebiet der Stadtgemeinde Fischamend an Herrn Rudolf Rottner verpachtet.