Jagd und Fischerei

Gemäß NÖ Jagdgesetz 1974, LGBl. 6500 i.d.g.F. besteht das Jagdrecht in der ausschließlichen Befugnis, innerhalb eines bestimmten Jagdgebietes dem Wild nachzustellen, es zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen; es umfasst ferner die ausschließliche Befugnis, sich verendetes Wild, Fallwild, Abwurfstangen sowie die Eier des Federwildes anzueigenen. Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes.


Zuständige Behörde:

Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha

Fachgebiet Jagd, Fischerei und Agrarwesen

Fischamender Straße 10

2460 Bruck/Leitha

Telefon: 02162/9025/23630

  

Die Jagdgebiete werden durch die Bezirksverwaltungsbehörde für die nächstfolgende Jagdperiode festgestellt. Man unterscheidet zwischen Eigenjagdgebieten und Genossenschaftsjagdgebieten.

Die derzeitige Jagdperiode begann am 1.1.2011 und dauert 9 Jahre, daher bis 31.12.2019.

Die Jagdgebietsfeststellung erfolgte im Jahr 2010.


Eigenjagdgebiet der Stadtgemeinde Fischamend:

Das Eigenjagdgebiet der Stadtgemeinde Fischamend umfasst eine zusammenhängende Grundbesitzfläche von ca. 260 ha in den Katastralgemeinden Fischamend-Markt, Fischamend-Dorf, Maria Ellend, Mannsdorf und Orth an der Donau und wurde von den Bezirkshauptmannschaften Wien-Umgebung, Bruck/Leitha und Gänserndorf für die Jagdperiode 2011 bis 2019 festgestellt.


Gemäß Gemeinderatsbeschluss ist das Eigenjagdgebiet der Stadtgemeinde Fischamend an Herrn Rudolf Rottner verpachtet.

Zuständig