Tagesaktuelle Information (15.03.2022) der LPD NÖ - Fremden- und Grenzpolizeiliche Abteilung (FGA):
„Seit 12.03.2022 ist die VertriebenenVO gem. § 62 AsylG in Kraft, aufgrund derer sich Geflüchtete aus der Ukraine fremdenpolizeilich registrieren lassen können, um in weiterer Folge durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) auch einen Ausweis für Vertriebene ausgestellt zu bekommen.
In einer Erstphase wurden und werden durch FGP-Kräfte der LPD NÖ jene Personen, die über die Bundesbetreuungs- und Unterstützungsagentur (BBU) in einem „Empfangszentrum“ untergebracht sind, einer Registrierung zugeführt.
Es sind jedoch auch zahlreiche Geflüchtete in Niederösterreich in Privatquartieren untergekommen, ohne vorher ein „Empfangszentrum“ durchlaufen zu haben.
Um auch diesen Personen zeitnah die Möglichkeit bieten zu können, sich registrieren zu lassen, werden im Bereich der Landespolizeidirektion Niederösterreich im ersten Ansatz zwei Nacherfassungsdienststellen eingerichtet.
Diese befinden sich in:
Betroffene, die eine Registrierung wünschen, mögen ausschließlich an die beiden Nacherfassungsdienststellen verwiesen, sowie um telefonische Terminvereinbarung unter der og. Telefonnummern ersucht werden. Es kann die am einfachsten zu erreichende und somit zweckmäßigste Dienststelle ausgesucht werden.“