Am 15. Oktober 2017 findet von 08.00 – 14.00 Uhr die Nationalratswahl statt. In Fischamend wählen dürfen Personen, die bis zum 15. Oktober 2001 geboren wurden und am Stichtag der Wahl, dem 25. Juli 2017, österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger waren und an diesem Tag Ihren Hauptwohnsitz in Fischamend hatten. Sollten Sie am Wahltag nicht in Fischamend sein, haben Sie folgende Möglichkeiten zur Ausübung Ihres Wahlrechts: - Sie können per Brief wählen (Briefwahlkarte) - Sie wählen am Wahltag in einem Wahllokal in Österreich (mit Wahlkarte) Beantragung einer Wahlkarte im Stadtamt Fischamend: + Mündlich (persönlich, NICHT TELEFONISCH) mit einem Lichtbildausweis bis 13.10.2017, 12.00 Uhr + Schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) mit Reisepassnummer oder Kopie eines Lichtbildausweises bis 11.10.2017 Formular zur Beantragung einer Wahlkarte
Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte[1].pdf
Zur Ausfolgung der Wahlkarte: + Persönliche Übernahme + An Personen mit VOLLMACHT des Wahlberechtigten + Eingeschriebene Zustellung per Post
Formular Vollmacht
Vollmacht Abholung Wahlkarte[1].pdf Bettlägerigen Personen stehen sogenannte „besondere (fliegende) Wahlbehörden“ zur Verfügung. Auch dafür muss wie oben beschrieben eine Wahlkarte beantragt werden. Sie werden von der besonderen Wahlbehörde in der Unterkunft, in der Sie sich aufhalten, besucht. Der Besuch erfolgt zwischen 08.00 – 12.00 Uhr. Nähere Informationen über die Ausstellung der Wahlkarten finden Sie hier:
NX202_Info_Ausstellung_Wahlkarten_V2_E.pdf
Nähere Informationen über die Beantragung einer Wahlkarte:
NX501_Info_Beantragung_Wahlkarte-Version-2-E.pdf
Nähere Informationen über die Besondere (fliegende) Wahlbehörde:
NX503_Info_Wahlberechtigte_nicht_Wahllokal-Version-2-E.pdf Falls noch weitere Fragen auftauchen sollten können Sie uns gerne kontaktieren: Telefonisch: 02232/76323-35 (Frau Drozd) Per Mail: katja.drozd@fischamend.gv.at