Corona-Maßnahmen betreffend Begräbnisse

Begräbnisse (in den Aufbahrungshallen und am Friedhof):

  • Teilnahme auch für Personen OHNE 2 G Nachweis erlaubt.
  • Es gibt KEINE Einschränkung bei der Personenanzahl
  • Kontaktdaten – Erhebungspflicht durch den Bestatter (auch am Friedhof für alle Teilnehmer, die länger als 15 Minuten verweilen)
  • FFP2 – Maskenpflicht auch im Freien
  • 2 Meter Abstand

Begräbnisse in den Kirchen:

  • In den Kirchen herrscht KEINE Registrierungspflicht
  • Jedoch FFP2 Maskenpflicht